Top
Ambulante Pflege Brinkmann

Pflegeleistungen

Grundpflege

Wenn Sie oder Ihre Angehörigen Ihren Alltag nicht mehr alleine bestreiten können, haben Sie die Möglichkeit grundpflegerische Leistungen in Anspruch zu nehmen. Diese teilen sich in verschiedene Bereiche auf wie Körperpflege, Ernährung, oder Mobilität. Betroffene, die in diesen Bereichen beeinträchtigt sind, nehmen dies oftmals als sehr hohe Einschränkung ihrer Lebensqualität wahr. Wir vom Pflegedienst Brinkmann in Osnabrück unterstützen und begleiten betroffene Personen, um ihnen trotz ihrer Benachteiligungen ein möglichst selbständiges und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

Die Kosten für die grundpflegerischen Leistungen übernimmt bei vorhandener Pflegestufe die Pflegeversicherung. Wir beraten Sie gern ausführlich und persönlich rund um Beantragung und Finanzierung der Pflegeleistungen. Dieser Service ist beim Pflegedienst Brinkmann Osnabrück kostenlos.

Wenn Sie oder Ihre Angehörigen Ihren Alltag nicht mehr alleine bestreiten können, haben Sie die Möglichkeit grundpflegerische Leistungen in Anspruch zu nehmen. Diese teilen sich in verschiedene Bereiche auf wie Körperpflege, Ernährung, oder Mobilität. Betroffene, die in diesen Bereichen beeinträchtigt sind, nehmen dies oftmals als sehr hohe Einschränkung ihrer Lebensqualität wahr. Wir vom Pflegedienst Brinkmann in Osnabrück unterstützen und begleiten betroffene Personen, um ihnen trotz ihrer Benachteiligungen ein möglichst selbständiges und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

Die Kosten für die grundpflegerischen Leistungen übernimmt bei vorhandener Pflegestufe die Pflegeversicherung. Wir beraten Sie gern ausführlich und persönlich rund um Beantragung und Finanzierung der Pflegeleistungen. Dieser Service ist beim Pflegedienst Brinkmann Osnabrück kostenlos.

Zur Grundpflege zählen u. a. folgende Leistungen:
Zur Grundpflege zählen u. a. folgende Leistungen:
  • Unterstützung bei der Körperpflege
  • Hilfe beim Baden und Duschen
  • Hilfe beim Aus- und Ankleiden
  • Hilfe bei der Ausscheidung
  • Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
  • Hilfe bei der Essenszubereitung
  • Hilfe beim Zubettgehen und beim Aufstehen

Behandlungspflege

Leistungen der Behandlungspflege sollen die ärztliche bzw. medizinische Versorgung in häuslicher Umgebung sicherstellen und werden vom behandelnden Arzt verordnet. Bei diesen Leistungen handelt es sich um die ärztlichen Behandlungsmaßnahmen, die der behandelnde Arzt an die Pflegekräfte delegiert und die von ihm beaufsichtigt werden. Sie dienen der Heilung von Krankheiten, der Verhütung der Krankheitsverschlechterung und der Linderung von Krankheitsbeschwerden. Die entstehenden Kosten der Behandlungspflege übernimmt in der Regel Ihre Krankenkasse.

Leistungen der Behandlungspflege sollen die ärztliche bzw. medizinische Versorgung in häuslicher Umgebung sicherstellen und werden vom behandelnden Arzt verordnet. Bei diesen Leistungen handelt es sich um die ärztlichen Behandlungsmaßnahmen, die der behandelnde Arzt an die Pflegekräfte delegiert und die von ihm beaufsichtigt werden. Sie dienen der Heilung von Krankheiten, der Verhütung der Krankheitsverschlechterung und der Linderung von Krankheitsbeschwerden. Die entstehenden Kosten der Behandlungspflege übernimmt in der Regel Ihre Krankenkasse.

Zur Behandlungspflege zählen u. a.:
Zur Behandlungspflege zählen u. a.:
  • Vorbereitung von Medikamenten
  • Medikamentengabe
  • Wechsel von Verbänden
  • Wundversorgung
  • Kontrolle des Blutzuckers
  • Dekubitusversorgung
  • Wechsel von Kathetern
  • Verabreichung von Injektionen
  • PEG-Versorgung
  • Portversorgung

Betreuungsleistungen

Die Pflege in der häuslichen Umgebung kann für Betroffene und Angehörige belastend sein. Damit auch einmal eine Auszeit vom Pflegealltag möglich ist, bieten wir Ihnen verschiedene Möglichkeiten zu Ihrer Entlastung an. Neben der Betreuung im häuslichen Umfeld sowie gemeinsamer Tagesgestaltung und Beschäftigungen bieten wir Ihnen auch Hilfen im Haushalt an.

Die Kosten für die Betreuungsleistungen trägt in der Regel die Pflegeversicherung. Die komplexe und für Laien häufig schwer verständliche Beantragung und Finanzierung dieser Leistungen erörtern wir Ihnen gerne in einem ausführlichen persönlichen Gespräch. Der Service ist für Sie kostenfrei.

Die Pflege in der häuslichen Umgebung kann für Betroffene und Angehörige belastend sein. Damit auch einmal eine Auszeit vom Pflegealltag möglich ist, bieten wir Ihnen verschiedene Möglichkeiten zu Ihrer Entlastung an. Neben der Betreuung im häuslichen Umfeld sowie gemeinsamer Tagesgestaltung und Beschäftigungen bieten wir Ihnen auch Hilfen im Haushalt an.

Die Kosten für die Betreuungsleistungen trägt in der Regel die Pflegeversicherung. Die komplexe und für Laien häufig schwer verständliche Beantragung und Finanzierung dieser Leistungen erörtern wir Ihnen gerne in einem ausführlichen persönlichen Gespräch. Der Service ist für Sie kostenfrei.

Zu den Betreuungsleistungen zählen u. a.:
Zu den Betreuungsleistungen zählen u. a.:
  • Betreuung in der eigenen Wohnung
  • Begleitung bei Arzt- und Behördengängen
  • Demenzbetreuung zur Entlastung pflegender Angehöriger
  • Gemeinsame Tagesgestaltung
  • Hilfe bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten
  • Unterstützung beim Ausfüllen von Formularen und Antragsstellung
  • Hilfe bei hauswirtschaftlichen Verrichtungen
  • Spaziergänge
  • Begleitung zu Veranstaltungen

Hauswirtschaftliche Hilfen

Vielen Betroffenen, denen die täglichen Verrichtungen im Haushalt immer schwerer fallen, fühlen sich einer angemessenen Haushaltsführung nicht mehr gewachsen. Diese kann sogar im schlimmsten Fall gefährlich werden. Damit die Tätigkeiten in Ihrem häuslichen Umfeld möglichst wie gewohnt ablaufen und Sie sich auch weiterhin dort wohlfühlen können, unterstützen wir Sie gerne.

Die Pflegeversicherung übernimmt in der Regel die Kosten für hauswirtschaftliche Hilfen. Bei der komplexen Beantragung und Finanzierung der Leistungen, die für Laien oft nur schwer verständlich sind, helfen wir Ihnen gerne in einem detaillierten persönlichen Gespräch weiter. Dieser Service ist für Sie kostenlos.

Vielen Betroffenen, denen die täglichen Verrichtungen im Haushalt immer schwerer fallen, fühlen sich einer angemessenen Haushaltsführung nicht mehr gewachsen. Diese kann sogar im schlimmsten Fall gefährlich werden. Damit die Tätigkeiten in Ihrem häuslichen Umfeld möglichst wie gewohnt ablaufen und Sie sich auch weiterhin dort wohlfühlen können, unterstützen wir Sie gerne.

Die Pflegeversicherung übernimmt in der Regel die Kosten für hauswirtschaftliche Hilfen. Bei der komplexen Beantragung und Finanzierung der Leistungen, die für Laien oft nur schwer verständlich sind, helfen wir Ihnen gerne in einem detaillierten persönlichen Gespräch weiter. Dieser Service ist für Sie kostenlos.

Zu den hauswirtschaftlichen Hilfen zählen u. a. folgende Leistungen:
Zu den hauswirtschaftlichen Hilfen zählen u. a. folgende Leistungen:
  • Zubereiten von Mahlzeiten
  • Reinigung der Wohnung
  • Bodenpflege
  • Wäschepflege und Bügeln
  • Besorgungen und Einkäufe
  • Hilfe beim Beziehen der Betten

Hausnotruf

Ein Hausnotrufgerät ermöglicht es Ihnen trotz einer Behinderung oder Einschränkung weiterhin in Ihrem Zuhause zu wohnen. Das Hausnotrufgerät ist Tag und Nacht einsatzbereit und funktioniert in der ganzen Wohnung. Es bietet viele Vorteile: Sie können es zum Beispiel als Halskette oder Armband tragen. Die Kosten für den Hausnotruf übernimmt die Pflegeversicherung. Zum Thema Hausnotruf beraten wir Sie auch gerne persönlich.

Ein Hausnotrufgerät ermöglicht es Ihnen trotz einer Behinderung oder Einschränkung weiterhin in Ihrem Zuhause zu wohnen. Das Hausnotrufgerät ist Tag und Nacht einsatzbereit und funktioniert in der ganzen Wohnung. Es bietet viele Vorteile: Sie können es zum Beispiel als Halskette oder Armband tragen. Die Kosten für den Hausnotruf übernimmt die Pflegeversicherung. Zum Thema Hausnotruf beraten wir Sie auch gerne persönlich.

Verhinderungspflege

Durch die Verhinderungspflege soll pflegenden Angehörigen bzw. Pflegepersonen die Möglichkeit zu einer Entlastung vom Pflegealltag gegeben werden. Ist die Pflegeperson erkrankt oder befindet sich im Urlaub, werden die Pflegeaufgaben von einem ambulanten Pflegedienst für maximal sechs Wochen im Jahr übernommen. Eine Verhinderungspflege kann aber auch stunden- oder tageweise in Anspruch genommen werden. Wir erläutern Ihnen alles zum Thema Verhinderungspflege in einem umfassenden persönlichen Gespräch.

Durch die Verhinderungspflege soll pflegenden Angehörigen bzw. Pflegepersonen die Möglichkeit zu einer Entlastung vom Pflegealltag gegeben werden. Ist die Pflegeperson erkrankt oder befindet sich im Urlaub, werden die Pflegeaufgaben von einem ambulanten Pflegedienst für maximal sechs Wochen im Jahr übernommen. Eine Verhinderungspflege kann aber auch stunden- oder tageweise in Anspruch genommen werden. Wir erläutern Ihnen alles zum Thema Verhinderungspflege in einem umfassenden persönlichen Gespräch.

Kontakt - Ambulante Pflege Brinkmann
×

Anfrage

Hiermit bestätige ich die Einverständniserklärung der Datennutzung (siehe Datenschutzerklärung)
Tel. 0541/ 860 1830
Anfrage - Ambulante Pflege Brinkmann
×

Adresse

 
Ambulante Pflege Brinkmann GbR
Schützenstraße 45
49084 Osnabrück

Tel.: 0541/ 860 1830
Fax: 0541/ 860 1829
info@a-p-b.de
Zeiten - Ambulante Pflege Brinkmann
×

Zeiten

 
In dringenden Fällen sind wir für unsere Patienten und deren Angehörige 24h unter 0541/ 860 1830 erreichbar.