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Ambulante Pflege Brinkmann

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Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI
Entlastung für pflegende Angehörige in Osnabrück

Die Verhinderungspflege bietet eine wichtige Entlastungsmöglichkeit für pflegende Angehörige, wenn die private Pflege vorübergehend nicht sichergestellt werden kann. Gründe dafür können zum Beispiel Urlaub, Krankheit oder auch eine kurze Auszeit vom Pflegealltag sein.

In dieser Zeit übernehmen wir als ambulanter Pflegedienst zuverlässig die Versorgung der pflegebedürftigen Person in der häuslichen Umgebung. Die Verhinderungspflege kann flexibel genutzt werden – sowohl stundenweise, tageweise als auch für einen längeren Zeitraum innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten.

Ziel ist es, die kontinuierliche Versorgung sicherzustellen und gleichzeitig pflegenden Angehörigen Raum für Erholung und eigene Bedürfnisse zu geben, ohne dass die Betreuungslücke im Alltag entsteht.

Die Leistungen der Verhinderungspflege werden in der Regel von der Pflegeversicherung übernommen, sofern ein anerkannter Pflegegrad vorliegt und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.

Da die Regelungen und Ansprüche für viele Angehörige zunächst unübersichtlich wirken, unterstützen wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch und erklären Ihnen alle Möglichkeiten verständlich und individuell.